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Allgemeine Bedingungen für Lieferungen und Leistungen an Unternehmer


1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen der Firma Paradise Mode Deutschland (nachfolgend Verkäufer) an Unternehmer im Sinne des
§ 14 BGB (nachfolgend Kunde).


2. Alle in Verkaufsunterlagen ausgewiesenen Preise sind Nettopreise in EUR.


3. Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher dem Verkäufer gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche Eigentum des Verkäufers. Soweit der Wert aller zustehender Sicherungsrechte die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird der Verkäufer auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der gelieferten Waten untersagt. Der Kunde wird den Verkäufer unverzüglich von Pfändungen, Beschlagnahmen und sonstigen Verfügungen und Eingriffen Dritter schriftlich benachrichtigen. Die Weiterveräußerung der gelieferten Waren im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ist dem Kunden unter der Bedingung gestattet, dass der Kunde von seinem Abnehmer Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Abnehmer erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. Mit Abschluss des Vertrages tritt der Kunde dem Verkäufer die ihm aus einer Weiterveräußerung zustehende Forderung gegen seinen Abnehmer sicherungshalber in Höhe der Forderung des Verkäufers gegen den Kunden aus der Lieferung ab.


4. Der Verkäufer erbringt seine Lieferungen und Leistungen im Inland frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter. Soweit ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten berechtigte Ansprüche gegen den Kunden erhebt, haftet der Verkäufer wie folgt:


Der Verkäufer wird die gelieferten Waren in einer Weise austauschen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird. Ist dies zu angemessenen Bedingungen nicht möglich, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rücktritts- und Minderungsrechte zu.
Der Kunde verpflichtet sich, die von Dritten wegen einer Verletzung von Schutzrechten geltend gemachten Ansprüche umgehend beim Verkäufer anzuzeigen und solche Ansprüche ohne Einverständnis des Verkäufers nicht anzuerkennen.
Ansprüche des Kunden wegen Schutzrechtsverletzungen sind ausgeschlossen, wenn dieser die Verletzung durch spezielle Vorgaben an den Verkäufer zur Beschaffenheit der bestellten Ware veranlasst hat. Beim Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die nachfolgenden Bestimmungen über Sachmängel entsprechend.


5. Der Kunde wird Sachmängel unverzüglich nach Eingang der Ware schriftlich rügen. Zur Rüge gehört die Mitteilung der die Lieferung betreffenden Daten und eine genaue Beschreibung des gerügten Mangels. Sachmängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Gefahrübergang. Diese gilt nicht, soweit das Gesetz in §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1 und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Verkäufer und bei einem arglistigen Verschweigen eines Mangels vorsieht. Soweit der Kunde dem Verkäufer keine Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb eine angemessenen Zeit gewährt, ist der Verkäufer von der Sachmängelhaftung befreit. Durch eine erfolgreiche Nacherfüllung wird keine neue Verjährungsfrist in Gang gesetzt.


6. Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der ausschließliche Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselforderungen – ist Brandenburg an der Havel
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